Hosting- und Betriebsbedingungen (Hosting-Vertrag)

Anbieter: serpfinity.com – Nicolas Fürbeck, Graf-Lamberg-Weg 7, 83026 Rosenheim

Version: 1.0

Stand: 11.02.2026

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§1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Hosting- und Betriebsbedingungen regeln die Bereitstellung von Hosting-Leistungen durch serpfinity.com (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber im Rahmen des Online-Bestellprozesses diese Bedingungen akzeptiert und die Bestellung absendet.

(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte und vom Auftraggeber akzeptierte Version dieser Bedingungen.


§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags ist die technische Bereitstellung von Hosting-Leistungen für eine Website.

(2) Der Auftragnehmer stellt Serverressourcen sowie die technische Erreichbarkeit der Website bereit.

(3) Optional kann die Verwaltung einer Domain Bestandteil der Leistung sein.

(4) Nicht Bestandteil dieses Vertrags sind Support-, Pflege-, Änderungs- oder Inhaltsleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.


§3 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Auftragnehmer strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der gehosteten Website von 99 % im Jahresmittel an.

(2) Geplante Wartungsarbeiten mit vorheriger Ankündigung gelten nicht als Ausfallzeit.

(3) Nicht als Ausfallzeit gelten insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, Störungen von Telekommunikations- oder Stromnetzen sowie sicherheitsrelevante Angriffe, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.


§4 Vergütung und Abrechnung

(1) Die Höhe der Vergütung, der Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich im Voraus) sowie etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung online angezeigten Leistungs- und Preisübersicht oder einem individuell online übermittelten Angebot.

(2) Sofern nicht anders vereinbart (insbesondere bei Rechnung), ist die Vergütung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Online-Bestellung/Lastschrift/Zahlart ‘Vorkasse’ ist die Vergütung im Voraus fällig.

(3) Bei jährlicher Vorauszahlung erfolgt keine anteilige Erstattung bereits gezahlter Beträge, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet oder gekündigt wird, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Vertragsbeendigung zu vertreten oder zwingende gesetzliche Vorschriften stehen entgegen.


§5 Laufzeit und Kündigung

(1) Sofern im Bestellprozess keine Mindestlaufzeit angegeben wird, wird der Hosting-Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(2) Wird im Bestellprozess eine Mindestlaufzeit angezeigt, gilt diese als verbindlich vereinbart, sofern der Auftraggeber dieser im Rahmen des Bestellvorgangs ausdrücklich zustimmt (z. B. durch gesonderte Checkbox).

(3) Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.


§6 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist für sämtliche auf der Website bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich.

(2) Er stellt sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt und keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Inhalte vorab zu prüfen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher aufzubewahren und keine sicherheitsrelevanten Änderungen vorzunehmen, die die Stabilität oder Sicherheit des Hosting-Systems beeinträchtigen können.


§7 Datenschutz

Sofern im Rahmen des Hostings personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.


§8 Datensicherung

(1) Die Erstellung oder Wiederherstellung von Datensicherungen ist nicht Bestandteil dieses Vertrags, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(2) Der Auftraggeber ist selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.

(3) Optionale Backup-Leistungen können gesondert vereinbart werden.


§9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf das Entgelt begrenzt, das der Auftraggeber innerhalb der letzten zwölf Monate für Hosting-Leistungen gezahlt hat.

(3) Eine Haftung für Datenverlust, Umsatzausfälle, Sicherheitsvorfälle oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


§10 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hosting-Leistungen nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren.


§11 Vertragsende

(1) Nach Beendigung des Vertrags ist der Auftragnehmer nicht zur weiteren Bereitstellung der Hosting-Leistungen verpflichtet.

(2) Ein Datenexport kann auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung erfolgen.

(3) Alternativ kann ein vom Auftraggeber beauftragter Dritter für einen angemessenen Zeitraum Zugriff erhalten, um die Datenübernahme zu ermöglichen.


§12 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Hosting- und Betriebsbedingungen sowie die vereinbarte Leistungs- und Preisstruktur mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern.

(2) Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, diese Hosting- und Betriebsbedingungen auch mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern, sofern hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht. Ein solcher liegt insbesondere vor bei Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen, technischer oder sicherheitsrelevanter Anforderungen, Anpassungen der Infrastruktur-, Rechenzentrums-, Lizenz-, Energie- oder Personalkosten oder sonstigen wirtschaftlichen Veränderungen, die für die Kalkulation maßgeblich sind. Die Änderung darf den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligen.

(3) Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält einen Hinweis auf das Kündigungsrecht gemäß Absatz (4).

(4) Sofern der Auftraggeber mit der angekündigten Änderung nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, gelten die Änderungen als angenommen und werden Bestandteil des Vertrags.

(5) Während einer ausdrücklich vereinbarten Mindestlaufzeit bleibt die vereinbarte Vergütung unverändert. Änderungen wirken in diesem Fall erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit.

(6) Änderungen werden mit Versionsnummer und Datum kenntlich gemacht.


§13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


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